Jahresbericht 2025

Ein Schwerpunkt der Stiftungstätigkeit war Ende November 2025 der informative Auftritt am Nationalen Palliative Care Kongress in Biel: Mit einem Sponsoringstand und einem neugestalteten Flyer wies palliacura auf das Thema Sterbefasten hin. Intensiviert wurde auch die bereits bestehende Zusammenarbeit mit der liechtensteinischen Stiftung HUC, die sich seit vielen Jahren in der Deutschschweiz für eine bessere Betreuung und Palliativpflege von krebskranken Kindern und Jugendlichen einsetzt. Wie jedes Jahr unterstützte palliacura gegen Ende Jahr mehrere Projekte, die nicht ganz dem Stiftungszweck entsprechen, mit namhaften Weihnachtsgaben.

«Wo finde ich Informationen zum Sterbefasten?» Mit einem halbseitigen Inserat im Programmheft des alle zwei Jahre durchgeführten Nationalen Palliative Care Kongresses wies die Stiftung palliacura auf ihren Sponsoringstand im Foyer des Bieler Kongresshauses hin. Eigens für den Kongress und allfällige weitere Veranstaltungen war ein vierseitiger Flyer gestaltet worden: Die erste Seite verweist auf die seit über zehn Jahren von palliacura betriebene, im ganzen deutschen Sprachraum bekannte Website sterbefasten.org hin. Die Website war ständig auf einem der beiden Monitore am Info-Stand zu sehen.

Anschliessend folgt im Flyer eine Seite zu dem von palliacura erneut geförderten Buch «Sterbefasten», das im Herbst 2025 im Stuttgarter Wissenschaftsverlag Kohlhammer bereits in 3., erneut aktualisierter Auflage erschienen ist. Auf der nächsten Flyer-Seite sind einige Informationen zum Gratis-Webkurs «Sterbefasten» der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) zu finden. Der neue Kurs ist im März 2026 online gegangen: Er wurde ebenfalls von unserer Stiftung gefördert. Ein Hinweis auf diesen Kurs war am Info-Stand auf dem zweiten Monitor zu sehen.

Die Stiftung stellt sich vor

Auf der letzten Seite des Flyers sowie in zwei Roll Ups am Stand selbst stellte palliacura in mehreren programmatischen Abschnitten sich selbst und ihre Tätigkeiten vor: Unter anderem ihre regelmässige Fördertätigkeit für palliative Institutionen sowie palliative Aus- und Weiterbildung, aber auch für ausgesuchte Projekte, die sich mit Fragen der Selbstbestimmung, der Schmerzlinderung und ganz allgemein mit der Situation von Menschen in der Endphase des Lebens befassen. 

Kongressteilnehmende aus anderen Sprachregionen waren meist enttäuscht, weil unser Flyer nur in deutscher Sprache auflag. Insgesamt wurden an den zwei Kongresstagen, die mit über 850 Teilnehmenden ausgebucht waren, von uns rund 600 Flyer verteilt. Am ersten Tag des Kongresses gaben neben palliacura-Präsident Peter Kaufmann auch Vizepräsident Martin Glauser und Dr. Mirjam Mezger von der ZHAW am von Quästor Bernhard Egger eingerichteten Info-Stand Auskunft. Am zweiten Tag wurde der Stiftungspräsident von der Aktuarin Kathrin Joho unterstützt. Es ergaben sich zahlreiche, fundierte Gespräche – vor allem auch in den längeren Zwischenpausen des Kongresses. 

Aktuelles Thema aufgegriffen: Sterbefasten

Mit diesem Projekt hat unsere Stiftung ein in der Palliativszene höchst aktuelles Thema aufgegriffen. Der Begriff Sterbefasten für den Freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF) hat sich in der Schweiz eingebürgert und ist gut bekannt, sogar in der Romandie. Pflegende aus verschiedenen Altersheimen und Hospizen berichteten, dass sie immer öfter Fälle von Sterbefasten erlebten. Deshalb würden sie sich in Arbeitsgruppen mit dem Sterbefasten auseinandersetzen und sogar Konzepte erarbeiten. Grundsätzlich wird das Sterbefasten nicht als Suizid betrachtet, sondern als eine legitime Möglichkeit, selbstbestimmt das Sterben zu verkürzen und das Leben abzuschliessen. 

Wer das Sterbefasten eher skeptisch beurteilt, wies jeweils auf die Möglichkeit hin, dass sich ein Delirium ergeben könnte. Tagsüber sei ein Delir für die Institutionen handelbar, da der Heimarzt vorbeikommen und mit einer kurzzeitigen medikamentösen Behandlung die Symptome kontrollieren kann. Ausserhalb der ärztlichen Praxiszeiten müsse jedoch ein Notarzt gerufen werden, der die Patientin, den Patienten nicht kennt und daher eine Spitaleinweisung verfüge. Dort werde in der Regel sofort eine Infusion gesetzt, um der Dehydrierung entgegenzuwirken und erst etwas später allenfalls Medikamente gegen das Delir verabreicht. Das Sterbefasten sei damit unterbrochen, der Aufwand (oder auch die Aufregung) für die Sterbenden, aber auch für die Pflegenden vor- sowie nachher gross und belastend.

Internationale Abklärungen für FAQ

Aufgrund dieser Erfahrungen aus dem Heim- und Hospizalltag ergab sich für unsere Stiftung ein Nachfolgeprojekt. Das Thema Delir und auch die in der palliativen Pflege öfters vorkommende Praxis, Sterbende in den letzte zwei, drei Tagen ihres Lebens zu sedieren, sind in den FAQ auf sterbefasten.org bisher nur mangelhaft abgehandelt worden. Im Auftrag des palliacura-Präsidenten holte der deutsche Buchautor und Neurobiologe Christian Walther in einer Mail-Umfrage bei einem seit Jahren bestehenden, internationalen Expertengremium verschiedene Meinungen ein: Vornehmlich zum Delir, das eigentlich eher selten vorkommt, aber auch zur recht häufig eingesetzten Sedierung. Aus den zahlreichen Erfahrungen des Gremiums resultierten wiederum sechs sorgsam formulierte Antworten, die nun in den weltweit einmaligen, ausführlichen FAQ der Website sterbefasten.org in der Rubrik Pflege veröffentlicht sind. Konkrete Tipps und Anleitungen sind dort aufgelistet, damit Pflegende und Angehörige wissen, wie auch mit diesen oft durchaus schwierigen Situationen beim Sterbe-fasten umgegangen werden kann, damit in der Regel kein Notarzt und keine Spitaleinweisung nötig sind.

Gute Zusammenarbeit mit HUC

Die bereits seit mehreren Jahren bestehende gute Zusammenarbeit mit der Liechtensteiner Stiftung Help United for Children Foundation (HUC), die in der ganzen Schweiz Projekte für Kinder mit schweren Krebserkrankungen unterstützt, setzte palliacura 2025 intensiv fort. So ging es beispielsweise um ein Projekt im Ostschweizer Kinderspital, St. Gallen. Dort besteht seit einigen Jahren ein Kompetenzzentrum für Pädiatrische Palliative Care. Wie dessen Leiter, Dr. Jürg Streuli, im Jahresbericht 2024 feststellt, hat sich die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die eine lebensverkürzende Erkrankung haben, in der Schweiz in den letzten Jahren auf gut 10'000 Personen verdoppelt. Viele benötigen, meist über längere Zeit, eine intensive Betreuung vor allem mit dem Ziel, dass auch zuhause eine 24-Stunden-Erreichbarkeit der Palliativpflege ermöglicht ist. In St. Gallen besteht ein vollwertiges und funktionales Team mit 420 Stellenprozenten, das aber durch die Finanzierung der Leistungsträger nicht vollständig gedeckt ist. Die HUC-Stiftungsrätin Baronin von Gaisberg bat deshalb palliacura um eine Unterstützung für die nicht finanzierte 20-Prozent-Stelle einer Onkologie-Pflege-Expertin, die vor allem die 24 Stunden-Erreichbarkeit und die Hauspflege sicherstellen soll. Der von unserer Stiftung im Sinne einer Anschubfinanzierung gesprochene Beitrag von CHF 10'000.- entspricht etwas mehr als einem Drittel der budgetierten Kosten. Mit weiteren CHF 5'000.- unterstützte palliacura auf Bitte der Stiftung HUC eine 20-Prozentstelle für eine Palliativ-Koordinatorin im Kinderspital Luzern sowie mit CHF 7'500.- das richtungsweisende Projekt «Dialog Plus», das schweizweit durch ethische Beratungen, Case Management und Rundtischgespräche die Betreuungsqualität von Kindern und Jugendlichen mit onkologischen Diagnosen verbessern soll.

Weitere Hilfen für Kinder-Palliativpflege

Es ist leider so: Die grössten Lücken in der Palliativpflege in der Schweiz bestehen nach wie vor bei Kindern und Jugendlichen, deren Pflege besonders intensiv und aufwendig ist, da unbedingt das familiäre Umfeld (Eltern, Geschwister) einbezogen werden müssen. Unbestritten ist zum Beispiel, dass wir im Vergleich zu den umliegenden Ländern viel zu wenig Kinderhospize haben. Die Hilfe für diese Hospize wird in den Kantonen aber sehr unterschiedlich behandelt. Im Kanton Zürich beispielsweise bewilligte der Gemeinnützige Fonds sechs Millionen Franken – einen Drittel der Realisierungskosten – an den Bau das Kinderhospizes Flamingo in Fällanden. Im Kanton Bern erhielt das Kinderhospiz Allani hingegen keinerlei Staatsbeiträge. Beim Betrieb der beiden bisher einzigen Kinderhospize der Schweiz entstehen jedes Jahr namhafte Defizite von mehreren hunderttausend Franken, die grösstenteils durch Spenden gedeckt werden müssen. Die öffentliche Hand des Kantons Bern dürfte sich, wenn alles gut geht, frühestens 2027 am Betrieb des Hospizes beteiligen! Aus diesem Grund sprach palliacura für 2025 einen Beitrag von CHF 20'000.- an den Betrieb im Kinderhospiz Allani. Für das Kinderhospiz Flamingo finanzierte unsere Stiftung zwei spezielle Pflegebetten im Wert von CHF 18'000.- Für die palliative Abteilung des Kinderspitals Zürich sprach der Stiftungsrat einen Beitrag von CHF 15'000.- Zudem besuchte er im September 2025 eine aufschlussreiche Tagung in der Palliativabteilung des Kispi, wo die bestehende, überhaupt nicht befriedigende Situation der Kinder-Palliativpflege ausführlich dargestellt wurde.

Palliative Ausbildungen unterstützt

Seit mehr als einem Vierteljahrhundert unterstützt palliacura regelmässig Aus- und Weiterbildung von Pflegenden und Medizinpersonen. Eine gute Ausbildung ist die Grundlage für ein gutes Gesundheitswesen und ganz besonders für die erhöhten Anforderungen der Palliativpflege. Die meist defizitären Pflegeheime und Hospize wissen um den Wert der Aus- und Weiterbildung, können dies aber oft finanziell kaum verkraften, müssen aber andererseits während kursbedingten Abwesenheiten andere Lösungen finden, damit der Regelbetrieb aufrechterhalten werden kann. Für die Pflegenden wiederum bedeutet eine Aus- oder Weiterbildung einen beträchtlichen Aufwand an Zeit und Kosten, die ihnen nicht abgegolten werden können. Unsere Stiftung übernimmt in der Regel mindestens die halben, je nach Fall sogar die ganzen Kurskosten. Im Berichtsjahr überwiesen wir dem Hospiz Zentralschweiz CHF 8'200.- und dem Hospiz Aargau CHF 8'500.- für Weiterbildungen. Der Verein «Schweizerisches Rotes Kreuz – Kanton Baselland» (SRK BL) erhielt CHF 6'500.- für ein besonderes, ebenfalls richtungsweisendes Projekt: Geschulte freiwillige Begleitpersonen unterstützen im Baselbiet langzeit- und/oder schwerkranke sowie sterbende Menschen in ihrer besonderen und oft schwierigen Lebenssituation. Mit dem Lehrgang «Passage SRK – Palliative Care» bereitet der Verein SRK BL die Freiwilligen auf ihre sicherlich anspruchsvolle Aufgabe vor. Jährlich verursacht das auf drei Jahre angelegte Pilotprojekt dem Verein einen Fehlbetrag von gegen CHF 70'000.- palliacura wird das Projekt, sofern nötig, auch in den Folgejahren unterstützen.

Beiträge an drei besondere Projekte

Die telefonische Notfallberatung für Palliativpatienten, pallifon, wurde in seiner Pilot- und Anfangsphase vor mehr als zehn Jahren von palliacura grosszügig unterstützt. Letztmals haben wir vor fünf Jahren Gelder gesprochen. Das Projekt sollte im Endausbau die gesamte Deutschschweiz erreichen. Gegenwärtig sind aber erst die Kantone Aargau, Bern, Zug und Zürich dabei. Grund für diesen langsamen Ausbau ist in erster Linie unser föderatives Gesundheitssystem: In jedem Kanton gilt es, beim Aufgleisen jeweils verschiedene Bedürfnisse zu implementieren. Das pallifon weitet sich nun auf die Nordwestschweizer Kantone – beide Basel und Solothurn – aus sowie auf den ganzen Kanton Schwyz. Dies ermöglicht grösstenteils die Stiftung Sympany, doch bat der Verein pallifon um einen palliacura-Beitrag an das restliche Defizit. Der Stiftungsrat sprach einmalig CHF 10'000.- 

Um einen besonderen Beitrag handelte es sich auch bei der Anfrage des Demenzzentrums Rickenbach (LU), das Demenzpatienten aufnimmt. Jungbetroffene zwischen 40 und 60 Jahren haben in ihrer letzten Lebenszeit oftmals noch starke Bedürfnisse nach sportlicher Tätigkeit, viel Bewegung und geselligen Begegnungen. palliacura ermöglicht mit einem Beitrag von CHF 11'000.- den von den Patient:innen gewünschten Bau von zwei Pétanque-Bahnen im geschützten Aussenbereich. Und ein letztes besonderes Gesuch: Im Rahmen der Eidgenössischen Jugendsession im Bundeshaus in Bern wurde Anfang November 2026 von den rund 200 Jugendlichen auch das Traktandum Assistierter Suizid behandelt. Nach ausgiebiger Diskussion sprach der Stiftungsrat CHF 2'500.- als Beitrag, eine ansehnliche Summe in Anbetracht der Tatsache, dass einige Kantone lediglich CHF 250.- zu diesem Anlass beitrugen. 

Mehrere Gesuche abgelehnt

Mehrere Unterstützungsgesuche aus dem palliativen Bereich lehnte der Stiftungsrat ab. Grundsätzlich unterstützt palliacura nur ausgewählte Projekte, die sich nahe am Stiftungszweck befinden. Beispielsweise gab es Gesuche für Beiträge an Hospiz-Neubauten – das scheint uns eine Aufgabe der öffentlichen Hand sowie allenfalls auch von spezialisierten Firmen zu sein. Vermehrt ist auch die Trauerarbeit und die nach einem Todesfall oft notwendige psychologische Betreuung der Angehörigen in der Palliativszene ein Thema, das zunehmend wichtiger wird. Unsere Stiftung kann aber diese Bereiche der Sozialarbeit nicht unterstützen, da wir unsere Tätigkeit laut Zweckartikel vornehmlich auf Institutionen und Projekte beschränken, «die sich für die Erleichterung der letzten Lebenszeit von unheilbar kranken oder sterbenden Menschen engagieren, insbesondere durch pflegerische Betreuung und palliative Behandlung». Auch im kommunikativen Bereich konnte palliacura nicht alle eingereichten Anfragen unterstützen.  Traditionellerweise richtet palliacura jeweils gegen Ende Jahr sogenannte Weihnachtsgaben aus, die an gemeinnützige Institutionen gehen, deren Arbeit wir für wichtig halten, deren Tätigkeiten aber nicht ganz durch unseren Stiftungszweck gedeckt sind. Die Gesamtsumme betrug im Berichtsjahr CHF 35'000.-, bedacht wurden die Ruedi Lüthy Stiftung, ALS Schweiz, ELA Schweiz, Kinderkrebs Schweiz und die Stiftung Lotti Latrous.

Jahresrechnung 2025

Im Berichtsjahr wurden insgesamt 286 Belege mit 708 Buchungen sorgfältig verarbeitet. Die Bilanzsumme der Stiftung palliacura, das heisst die Summe der Aktiven und Passiven, betrug am 31. Dezember 2025, dem Bilanzstichtag, CHF 2'376'631.27. Zum Stichtag belief sich der realisierte Aufwand auf CHF 225'350.36, während die Erträge CHF 97'505.09 ausmachten. Daraus resultierte ein Jahresverlust von CHF 127'845.27, verglichen mit einem Verlust von CHF 136'154.85 im Vorjahr.

Das Vermögen der Stiftung ist bei der Basellandschaftlichen Kantonalbank angelegt. Die erzielte Performance, gemessen als Time-Weighted Return (TWR), lag bei +3.64 Prozent und damit unter dem Vorjahreswert von +8.92 Prozent. Der Finanzertrag betrug CHF 20'756.86, netto (minus Finanzaufwand) resultierten daraus CHF 6'350.99. Darüber hinaus ergab sich ein Wertzuwachs im Anlageportfolio durch nicht realisierte Buchgewinne in Höhe von CHF 68'843.33.

Die im Rahmen des Stiftungszwecks ausgerichteten Beiträge und Zuwendungen beliefen sich auf insgesamt CHF 153'482.19. Dies entspricht einem Anteil von 9.9 Prozent am Eigenkapital per 31. Dezember 2025. Betrachtet man den Zeitraum seit dem Jahr 2000, so hat die Stiftung die beachtliche Summe von CHF 2'864'713.87 für die Erfüllung ihres Zwecks eingesetzt.

Nach Abzug des Verlustvortrags verbleiben der Stiftung reine Eigenmittel (freie Mittel) in Höhe von CHF 1'545'790.82, im Vergleich zum Vorjahr mit CHF 1'673'636.09. Das zweckgebundene Kapital, bestehend aus Fonds und Schwankungsreserve, beträgt CHF 807'200.85 (Vorjahr: CHF 811'682.55).

PETER KAUFMANN

Jahresbilanz 2025