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Wie stelle ich ein Unterstützungsgesuch?

Wenn Sie Interesse an den Dienstleistungen und Möglichkeiten der Stiftung palliacura haben, so können Sie das Reglement für Unterstützungen und Vergabungen hier online ansehen.


Einreichungsmodalitäten

Gesuche, die den folgenden formellen Anforderungen nicht genügen, werden ablehnend beantwortet. Der Stiftungsrat entscheidet über die Gesuche vierteljährlich. Der Entscheid wird nicht begründet.

Die Gesuche sind in Briefform (Formulare bestehen keine) und gleichzeitig in elektronischer Form an info@palliacura.ch einzureichen und sollen enthalten:

  • eine Darstellung des Projekts und der Zielsetzung
  • eine Auflistung der Gesamtkosten
  • der Betrag, den palliacura an die Kosten leisten sollte
  • Angaben zu Beginn und Dauer des Projekts oder der Ausbildung
  • Angaben über Stiftungen / Institutionen, bei denen das Gesuch ebenfalls eingereicht wurde (palliacura ist über die Entscheide dieser Organisationen unmittelbar und mit Angabe der gesprochenen Unterstützungsbeiträge in Kenntnis zu setzen)
  • Bei Gesuchen um Unterstützung von Ausbildungen sind zudem Curriculum Vitae und vorhandene Empfehlungsschreiben beizulegen.

Abschlussmodalitäten

Nach Beendigung der unterstützten Projekte oder nach Ablauf der Fort- oder Weiterbildung sind innerhalb von drei Monaten ein kurzer Abschlussbericht sowie Kopien allfälliger Publikationen zuhanden der Stiftung einzureichen. Bei Publikationen ist die Unterstützung durch die Stiftung palliacura in adäquater Weise zu vermerken.

Mehr dazu finden Sie im «Reglement Unterstützungen und Vergabungen» hier