Jeder Mensch sollte sich schon in gesunden Tagen ernsthaft mit der Frage befassen, wie er sein Leben im Falle eines schweren Leidens und der damit verbundenen Abhängigkeit von andern beenden möchte. Die Stiftung palliacura hat sich deshalb bereits im Jahr 2007 entschlossen, sich in Zukunft vermehrt für die Patientenverfügung (PV) einzusetzen. palliacura erachtet es als wichtiges Anliegen, dass rechtzeitig in einer PV festgelegt wird, welche Vorkehren Ärzte und Pflegende noch treffen dürfen oder zu unterlassen haben, wenn die verfügende Person dereinst nicht mehr ansprechbar sein sollte. Es sei in diesem Zusammenhang auf den Jahresbericht 2007 verwiesen. Dort wurde auch bereits kommuniziert, dass der Stiftungsrat eine Tagung zum Thema «Erstellung, Inhalt und Durchsetzung der Patientenverfügung» durchzuführen beabsichtige.
Zu Beginn des Berichtsjahres beschloss der Stiftungsrat, eine Fachtagung mit namhaften Referenten in Zürich zu veranstalten. Diese wurde auf den 24. September 2009 anberaumt. Mit der Vorbereitung und Durchführung dieser Tagung beauftragte palliacura ein Kommunikationsbüro. Die benötigten Räumlichkeiten wurden reserviert. Das Gremium war sich einig darin, dass mit der geplanten Veranstaltung neben Juristen und Politiker vor allem auch die Ärztinnen und Ärzte sowie die Pflegefachleute als Zielpublikum angesprochen werden sollten, weil sie – neben den von der verfügenden Person eingesetzten Bezugspersonen – die eigentlichen Adressaten einer Patientenverfügung sind.
Neue Sachlage zwingt zur Absage der Tagung
Die geplante Tagung wurde über Monate hinweg intensiv vorbereitet. Am Jahresende ist jedoch eine völlig neue, nicht voraussehbare Situation eingetreten, die den Stiftungsrat zum Umdenken zwang. Die Organisation Palliative Care und Informationsethik und die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) hab im Dezember 2008 kurzfristig auf den 22. Januar 2009 zu einer Tagung mit exakt der gleichen Thematik, welche in der Veranstaltung der Stiftung palliacura behandelt werden sollte – mit den gleichen Zielgruppen und teilweise auch mit denselben Referenten, die der Stiftungrat für die palliacura-Tagung engagieren wollte.
Unmittelbar zuvor hatte die Akademie mit Blick auf die vom Parlament mittlerweile verabschiedete Revision des Vormundschaftsrechts des ZGB unter der Überschrift «Patientenwille und Selbstbestimmungsrecht – Anforderungen an eine valide Patientenverfügung» neue Richtlinien zum Selbstbestimmungsrecht des Patienten in die Vernehmlassung geschickt und veröffentlicht. Sie hatte diese Richtlinien deshalb erarbeitet, weil die Vorlage zum neuen Erwachsenenschutzrecht die Patientenverfügung nun erstmals als Rechtsinstitut des Bundesrechts regelt und – über ihre im November 2005 schriftlich niedergelegten Grundsätze hinaus – auch ihre Rechtsverbindlichkeit klar bejaht.
Bei dieser neuen Sachlage war für den Stiftungsrat palliacura nicht daran zu denken, die in Vorbereitung befindliche Tagung wie vorgesehen durchzuführen. Ihm blieb keine andere Wahl, als die – zumindest einstweilige – Absage. Dies umso mehr, als die Veranstalter der Tagung vom 22. Januar 2009 voraussichtlich im September dieses Jahres eine weitere Veranstaltung zum Thema Patientenverfügung durchführen werden und für diese sogar eine Dauer von zwei Tagen vorsehen. Der Stiftungsrat bedauert sehr, dass er diesen Entscheid fällen musste.
Im Berichtsjahr kam es zu keinen Mutationen im Stiftungsrat.
Die Jahresrechnung 2008 ist in der Sitzung vom 27. Januar 2009 genehmigt worden. Sie schliesst angesichts der aktuellen Rezession in der Weltwirtschaft nicht unerwartet mit einem Verlust von Fr. 516’158.25 ab. In der gleichen Sitzung hat der Stiftungsrat die Refidar Moore Stephens AG zur neuen Revisionsstelle gewählt. Der seit der Gründung der Stiftung als ihr Revisor wirkende Ulrich Leuzinger wird als Kollektivzeichnungsberechtigter dieser Gesellschaft weiterhin für die Stiftung tätig sein.
Ernst Haegi, Stiftungspräsident